Etablierung von Wechselbrachen (5 ha)
Bei einem ungünstigen Mahdzeitpunkt zur Hauptflugzeit der Falter und/oder Vorhandensein der ersten Raupenstadien (Juli/August) kommt es zu hohen Reproduktionsausfällen. Hier kommt der Etablierung und Förderung einjähriger, oder saisonaler Säume, die bis September oder bis zur nächsten Vegetationsperiode ungenutzt bleiben, eine entscheidende Rolle zu. Dies gilt einerseits für Flächen, die sich nicht im Vertragsnaturschutz befinden oder bei denen eine Bewirtschaftungspause im Juli und 5 August nicht möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind Flächen mit Wiesenbrütervorkommen. Auf solchen Flächen können eine frühe Mahd und eine Bewirtschaftungspause im Juli und August nicht umgesetzt werden. Saisonale Säume stellen in solchen Fällen die einzige Möglichkeit dar, Artenschutzmaßnahmen für Bläulinge und Wiesenbrüter umzusetzen. Durch die Förderung von Säumen und linienhaften Strukturelementen in der Fläche entstehen zudem Synergieeffekte, von denen ebenfalls Wiesenbrüter wie Braunkehlchen und Wiesenpieper profitieren.
Zur Etablierung der temporären Säume wird den Landbewirtschaftern über den Zeitraum der Projektlaufzeit eine Entschädigung für den Nutzungsverzicht gezahlt.
Zur langfristigen Etablierung von Säumen soll innerhalb der Projektlaufzeit nach alternativen Finanzierungmöglichkeiten gesucht werden bzw. in Kooperation mit den Landbewirtschaftern ein Leitfaden zur Bewirtschaftung von Flächen mit Wiesenknopf-Ameisenbläulingen erstellt werden (s.u.)
Ziel dieses Projekt: Im Projekt sollen insgesamt auf 5 ha Entbuschungen umgesetzt werden.
2024
Im Jahr 2024 waren 5 ha Wechselbrachen geplant.
Davon wurden 2,7 ha umgesetzt.
2025
Im Jahr 2025 waren 5 ha Wechselbrachen geplant.
Davon wurden 3,7 ha umgesetzt.